Versuchter Mord (§ 211, § 22 StGB)

Damit jemand wegen versuchten Mordes angezeigt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorsatz: Die Person muss absichtlich oder wissentlich versucht haben, deinen Tod herbeizuführen.
    → Es reicht nicht, dass sie dich „nur“ fertig machen oder psychisch quälen wollte, sondern es müsste nachweisbar sein, dass ihr Ziel war, dass du dich selbst umbringst.
  • Kausalität: Die Handlungen müssen geeignet gewesen sein, dich tatsächlich in den Suizid zu treiben.
    → Zum Beispiel durch gezielte Manipulation, Drohungen, öffentliche Bloßstellung, andauernde psychische Gewalt etc.
  • Versuch: Wenn du nicht gestorben bist, liegt ein Versuch vor, aber auch der ist strafbar.

⚖️ 2. In der Praxis häufiger: andere Straftatbestände

In der Praxis wird selten versuchter Mord angenommen, sondern meist einer oder mehrere der folgenden Tatbestände:

  • § 216 StGB – Tötung auf Verlangen
    Wenn jemand dich direkt zum Suizid überredet, und du es tust oder versuchst, kann das darunterfallen.
    (Aber nur, wenn du selbst handeln wolltest — also keine Täuschung oder Zwang.)
  • § 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
    Wenn jemand sieht, dass du in Lebensgefahr bist und absichtlich nicht hilft.
  • § 238 StGB – Nachstellung (Stalking)
    Wenn jemand dich systematisch verfolgt, bedroht, bloßstellt oder in den Wahnsinn treibt, sodass du psychisch zerstört wirst.
  • § 240 StGB – Nötigung
    Wenn jemand dich durch Druck, Drohungen oder Gewalt zu etwas zwingen will — auch psychisch.
  • § 185–187 StGB – Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
    Wenn jemand über dich Lügen verbreitet, um dich gesellschaftlich oder beruflich zu zerstören.
  • § 223, 224 StGB – Körperverletzung (auch psychisch!)
    Eine schwere psychische Schädigung kann als Körperverletzung gelten, wenn sie nachweisbar ist (z. B. durch Atteste, Therapieunterlagen).

📋 3. Was du konkret tun kannst

  1. Beweise sichern:
    Screenshots, Chatverläufe, Sprachnachrichten, Videos, Zeugenaussagen, ärztliche Berichte, alles was zeigt, dass jemand dich absichtlich in den Suizid treiben wollte.
  2. Zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen:
    Du kannst eine Anzeige stellen – du musst nicht selbst wissen, welcher Paragraph passt.
    Die Polizei oder Staatsanwaltschaft prüft dann, ob es sich um versuchten Mord, Nachstellung, Nötigung oder etwas anderes handelt.
  3. Juristische Unterstützung:
    Eine anwaltliche Beratung (am besten Strafrecht oder Opferschutz) kann helfen, die Anzeige gezielt und mit den richtigen Beweisen einzureichen.
  4. Opferschutzstellen kontaktieren:
    Es gibt spezialisierte Anlaufstellen, die dich begleiten können (z. B. „Weißer Ring“, Frauenberatungsstellen, Opferhilfeeinrichtungen).

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