Damit jemand wegen versuchten Mordes angezeigt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorsatz: Die Person muss absichtlich oder wissentlich versucht haben, deinen Tod herbeizuführen.
→ Es reicht nicht, dass sie dich „nur“ fertig machen oder psychisch quälen wollte, sondern es müsste nachweisbar sein, dass ihr Ziel war, dass du dich selbst umbringst. - Kausalität: Die Handlungen müssen geeignet gewesen sein, dich tatsächlich in den Suizid zu treiben.
→ Zum Beispiel durch gezielte Manipulation, Drohungen, öffentliche Bloßstellung, andauernde psychische Gewalt etc. - Versuch: Wenn du nicht gestorben bist, liegt ein Versuch vor, aber auch der ist strafbar.
⚖️ 2. In der Praxis häufiger: andere Straftatbestände
In der Praxis wird selten versuchter Mord angenommen, sondern meist einer oder mehrere der folgenden Tatbestände:
- § 216 StGB – Tötung auf Verlangen
Wenn jemand dich direkt zum Suizid überredet, und du es tust oder versuchst, kann das darunterfallen.
(Aber nur, wenn du selbst handeln wolltest — also keine Täuschung oder Zwang.) - § 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
Wenn jemand sieht, dass du in Lebensgefahr bist und absichtlich nicht hilft. - § 238 StGB – Nachstellung (Stalking)
Wenn jemand dich systematisch verfolgt, bedroht, bloßstellt oder in den Wahnsinn treibt, sodass du psychisch zerstört wirst. - § 240 StGB – Nötigung
Wenn jemand dich durch Druck, Drohungen oder Gewalt zu etwas zwingen will — auch psychisch. - § 185–187 StGB – Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
Wenn jemand über dich Lügen verbreitet, um dich gesellschaftlich oder beruflich zu zerstören. - § 223, 224 StGB – Körperverletzung (auch psychisch!)
Eine schwere psychische Schädigung kann als Körperverletzung gelten, wenn sie nachweisbar ist (z. B. durch Atteste, Therapieunterlagen).
📋 3. Was du konkret tun kannst
- Beweise sichern:
Screenshots, Chatverläufe, Sprachnachrichten, Videos, Zeugenaussagen, ärztliche Berichte, alles was zeigt, dass jemand dich absichtlich in den Suizid treiben wollte. - Zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen:
Du kannst eine Anzeige stellen – du musst nicht selbst wissen, welcher Paragraph passt.
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft prüft dann, ob es sich um versuchten Mord, Nachstellung, Nötigung oder etwas anderes handelt. - Juristische Unterstützung:
Eine anwaltliche Beratung (am besten Strafrecht oder Opferschutz) kann helfen, die Anzeige gezielt und mit den richtigen Beweisen einzureichen. - Opferschutzstellen kontaktieren:
Es gibt spezialisierte Anlaufstellen, die dich begleiten können (z. B. „Weißer Ring“, Frauenberatungsstellen, Opferhilfeeinrichtungen).